Ihre Mitarbeitenden.
KI-kompetent.
Vom Staat bezahlt.
Bis zu 100 % Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit — plus Arbeitsentgeltzuschuss während der Weiterbildung. Für Beschäftigte, deren Tätigkeit durch KI verändert wird.
Für Ihr Unternehmen anfragen
Wir prüfen Förderfähigkeit kostenlos, erstellen Ihre Kostenzusage-Unterlagen und begleiten den QCG-Antrag beim Arbeitgeber-Service der BA.
In 3 Schritten zur geförderten Weiterbildung
Keine Bürokratie-Marathons. Wir begleiten jeden Schritt — von der Anfrage bis zur Abrechnung.
Förderprüfung (kostenlos)
Sie füllen das Anfrageformular aus. Wir prüfen binnen 1 Werktag, ob QCG für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden passt.
QCG-Antrag bei der BA
Sie stellen den Antrag beim Arbeitgeber-Service Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit. Wir liefern alle Nachweise und begleiten Rückfragen.
Weiterbildung startet
Nach Zusage der BA startet die Weiterbildung. 320 UE verteilt auf 16 Wochen Teilzeit — parallel zum Job, 100 % online.
KI-Praxisfachkraft
Nicht noch ein Tool-Kurs. Sondern die Fähigkeit, KI im eigenen Berufsfeld sinnvoll einzusetzen — technologie-agnostisch und in bestehende Prozesse integriert.
Eckdaten
- Maßnahme-ID
- QCG-KIFACH
- Rechtsgrundlage
- § 82 SGB III
- KldB-Code
- 43154 (Medieninformatik)
- Umfang
- 320 UE à 45 Min
- Dauer
- 16 Wochen Teilzeit
- Format
- Online (Live + asynchron)
- Teilnehmer/Kurs
- 8–20
- Abschluss
- KOMPETAI-Zertifikat
+ Art. 4 Nachweis - Zertifizierung
- AZAV (Certuria-Prüfung)
Kohorte Frühjahr 2027: März 2027
Häufig gefragt
Wer zahlt das, wenn die BA nur Teil der Kosten übernimmt?
Muss der Mitarbeitende während der Weiterbildung arbeiten?
Was passiert, wenn die AZAV-Zulassung noch nicht durch ist?
Warum KOMPETAI statt einer großen Akademie?
Kann ich mehrere Mitarbeitende gleichzeitig anmelden?
Bereit, die KI-Kompetenz Ihres Teams aufzubauen?
Keine Verpflichtung. Wir prüfen kostenlos, was für Ihr Unternehmen drin ist.
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